FFP2-MASKENPFLICHT in der Mall & in lebensnotwendigen Bereichen!
Gültig seit Samstag, 05.03.2022
Maskenpflicht nur mehr in der Mall und im lebensnotwendigen Beriech (Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Post, Banken, Apotheken etc.). An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.